Gesundheit Das Prostituierten"schutz"gesetz

Dieses Thema im Forum "Gesundheitsecke" wurde erstellt von Kurt "Pflege Deinen Schwanz", 28. Juni 2017.

  1. Wir möchten Euch an dieser Stelle über ein Thema informieren, das uns seit mehreren Monaten beschäftigt und das auch für die Kunden von Sexarbeiterinnen Relevanz hat: das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz.

    Dieses Gesetz ist ein Bundesgesetz, das am 1. Juli 2017 in Kraft tritt. Es sieht vor, dass alle Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter künftig ihre Tätigkeit anmelden müssen – und zwar an dem Ort, an dem sie vorrangig arbeiten. Diese Anmeldung muss aller zwei Jahre wiederholt werden. Voraussetzung für die Anmeldung ist eine Gesundheitsberatung, die jährlich wiederholt werden muss. (Bei Frauen und Männern unter 21 Jahren verringern sich die Zeiträume um die Hälfte.)
    Ebenfalls müssen die Betreiber in Einrichtungen im Erotikgewerbe eine Genehmigung einholen, die an bestimmte Auflagen geknüpft ist (z.B. das Vorhandensein „eines sachgerechten Notrufsystems“).

    Das Gesetz schreibt darüber hinaus auch eine Kondompflicht beim Geschlechtsverkehr vor, für deren Einhaltung die Kunden ebenso wie die Prostituierten zu sorgen haben. Allerdings werden bei Nichteinhaltung nur die Kunden bestraft: §33 Absatz 1 Nummer 3: „Ordnungswidrig handelt, wer … als Kunde oder Kundin nicht dafür Sorge trägt, dass ein Kondom verwendet wird.“ Absatz 3: „Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 3 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro … geahndet werden.“

    Da auch Werbung und öffentliche Nennung des Angebots von Geschlechtsverkehr ohne Kondom unter Strafe steht, nehmt bitte den Hinweis des Modteams erst! (siehe gelber Kasten)

    Über den Sinn und den Nutzen des Gesetzes kann viel gestritten werden. Das Gesundheitsamt Dresden hat sich in mehreren Stellungnahmen – wie viele andere Fachorganisationen – gegen dieses Gesetz ausgesprochen, da wir nicht sehen, dass dieses Gesetz wirklich hilfreich ist. Es vermittelt eine weltferne (und letztlich männerfeindliche) Sicht auf Prostitution, schafft hohe bürokratische Hürden, die nach unserer Ansicht keine guten Folgen haben werden, und es behindert das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Dennoch steht es jetzt fest und tritt in Kraft. Es lässt sich nicht einmal auf eine einzelne Partei schimpfen. Denn in allen Parteien im Bundestag gab es sowohl Befürworter als auch Gegner. Momentan haben schon zahlreiche Prostituierte, Betreiber und auch ein paar Kunden Verfassungsklage gegen dieses Gesetz eingereicht. Aber wann darüber entschieden wird …

    Die Anmeldungen und die Gesundheitsberatungen werden in Sachsen wie in anderen Bundesländern nicht schon ab dem 1. Juli 2017 möglich sein. Voraussichtlich wird es erst ab dem 1. Januar 2018 richtig losgehen. Das liegt daran, dass für diese Punkte noch ein Landesausführungsgesetz beschlossen werden muss. Alle anderen Punkte aber gelten ab dem 1. Juli.


    Übrigens: Das Test- und Untersuchungsangebot der Beratungsstelle für AIDS und sexuell übertragbare Infektionen (Bautzner Straße 125, Dresden) bleibt bestehen. Und es ist weiterhin anonym!
     
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    Zuletzt bearbeitet: 28. Juni 2017
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