BVerfG zu Tauschbörsen: Eltern müssen ihre Kinder verraten, um nicht selbst zu haften Wer muss was vor Gericht in einem Filesharing-Verfahren beweisen? Zu dieser Frage gibt es bereits viele Entscheidungen. Doch was gilt im grundrechtssensiblen Bereich von Ehe und Familie? Darüber, ob Eltern ihre Kinder verraten müssen, hat das BVerfG in einem gestern veröffentlichten Beschluss (Az. I BvR 2556/17) entschieden. Der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke erläutert das Urteil: „Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Eltern nach einer Tauschbörsen-Abmahnung das Wahlrecht haben: Sofern sie wissen, welches ihrer Kinder die Tat begangen hat, haben sie das Recht, den Täter zu benennen oder nicht. Verpfeifen sie ihre Schützlinge allerdings nicht, haften die Eltern selbst. Damit bestätigte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine frühere Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH). Der BGH hatte zwar bereits 2017 in dem streitgegenständlichen Verfahren bestätigt, dass der grundrechtliche Schutz von Ehe und Familie höher zu bewerten ist, als der Eigentumsschutz der Musik- und Filmindustrie. So ist der Anschlussinhaber nicht zu konkreten Nachforschungen innerhalb der Familie verpflichtet. Ermittelt er jedoch selbst den Täter, muss er diesen auch benennen- und zwar auch dann, wenn er aus seinem familiären Umfeld kommt. Die Entscheidung, die jetzt vom aktuellen BVerfG-Beschluss gestützt wird, führt zu dem Ergebnis, dass Eltern sich nunmehr besser stellen, wenn sie zwar theoretisch die Möglichkeit in den Raum stellen, dass ihre Kinder die Tat begangen haben, gleichzeitig aber erklären, dass sie den wahren Täter nicht kennen. Kennen die Eltern den Täter, müssen sie ihn verraten oder sie haften selbst. Kennen Sie den Täter nicht, sind die Eltern von der Haftung befreit." ... Weiteres und Quelle: sh. Dieser Link ist für Dich nicht sichtbar. Weitere Infos auch Dieser Link ist für Dich nicht sichtbar. und Dieser Link ist für Dich nicht sichtbar.
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